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   OVG Niedersachsen, 18.05.2020 - 1 LA 150/18   

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OVG Niedersachsen, 18.05.2020 - 1 LA 150/18 (https://dejure.org/2020,14960)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.05.2020 - 1 LA 150/18 (https://dejure.org/2020,14960)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Mai 2020 - 1 LA 150/18 (https://dejure.org/2020,14960)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs 3 BauGB; § 11 Abs 3 BauGB; § 11 KomVerfG ND; § 6 GemO ND; § 79 Abs 1 BauO ND
    Anzeige; Ausfertigung; Bauaufsichtsbehörde; Bebauungsplan; Bekanntmachung; Beseitigungsanordnung; Beseitigungsverfügung; Erforderlichkeit; Erforderlichkeit eines Bebauungsplanes; Ermessen; Ermessen, intendiertes; Genehmigung; höhere Verwaltungsbehörde; realistisch; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 05.05.2015 - 4 CN 4.14

    Bebauungsplanung; Erforderlichkeit; Abwägung; Konflikttransfer; Umlegung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.05.2020 - 1 LA 150/18
    In dieser Auslegung setzt § 1 Abs. 3 BauGB der Bauleitplanung eine erste, wenn auch strikt bindende Schranke, die lediglich grobe und einigermaßen offensichtliche Missgriffe ausschließt (vgl. zusammenfassend BVerwG, Urt. v. 5.5.2015 - 4 CN 4.14 -, NVwZ 2015, 1537 = BRS 83 Nr. 8 = juris Rn. 10 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 11.05.2015 - 1 ME 31/15

    Baugenehmigung; Beherbergungsbetrieb; formelle Illegalität; Hostel; klein;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.05.2020 - 1 LA 150/18
    Ein "Für und Wider" braucht daher nur dann abgewogen zu werden, wenn der Fall so geartet ist, dass ganz bestimmte konkrete Anhaltspunkte für die Angemessenheit einer Ausnahme vorliegen (vgl. Senatsbeschl. v. 11.5.2015 - 1 ME 31/15 -, NdsVBl. 2015, 304 = BRS 83 Nr. 101 = juris Rn. 15 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.05.1996 - 4 B 60.96

    Bauplanungsrecht: Anforderungen an die Ausfertigung eines Bebauungsplans

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.05.2020 - 1 LA 150/18
    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend begründet, dass sich die Frage nach dem "richtigen" Zeitpunkt der Ausfertigung mangels bundesrechtlicher Vorgaben (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.1993 - 4 C 22.92 -, NVwZ 1994, 1010 = juris Rn. 18; Beschl. v. 9.5.1996 - 4 B 60.96 -, NVwZ-RR 1996, 630 = BRS 58 Nr. 41 = juris Rn. 3) allein nach dem jeweiligen Landesrecht richtet.
  • BVerwG, 25.06.2014 - 4 CN 4.13

    Laubmischwald; Laubholzanteil; Wald; Waldfläche; Waldumbau; Waldrand; Baumarten;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.05.2020 - 1 LA 150/18
    Allein der Wille eines Grundeigentümers, die Realisierung einer bestimmten Festsetzung zu verhindern, ist regelmäßig nicht geeignet ist, eine Festsetzung außer Kraft treten zu lassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.6.2014 - 4 CN 4.13 -, BVerwGE 150, 101 = BRS 82 Nr. 37 = juris Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.12.1993 - 4 C 22.92

    Zeitpunkt der Ausfertigung eines Bebauungsplanes; Errichtung von Dachgauben

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.05.2020 - 1 LA 150/18
    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend begründet, dass sich die Frage nach dem "richtigen" Zeitpunkt der Ausfertigung mangels bundesrechtlicher Vorgaben (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.1993 - 4 C 22.92 -, NVwZ 1994, 1010 = juris Rn. 18; Beschl. v. 9.5.1996 - 4 B 60.96 -, NVwZ-RR 1996, 630 = BRS 58 Nr. 41 = juris Rn. 3) allein nach dem jeweiligen Landesrecht richtet.
  • OVG Niedersachsen, 21.01.2000 - 1 L 4202/99

    Außerdienststellung; Beseitigung; Militäranlage; militärische Anlage;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.05.2020 - 1 LA 150/18
    Eine derartige Beseitigungsanordnung setzt mit Blick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit grundsätzlich die formelle und materielle Baurechtswidrigkeit der Anlage voraus (vgl. nur Senatsurt. v. 21.1.2000 - 1 L 4202/99 -, NdsVBl. 2000, 142 = BRS 63 Nr. 120 = juris Rn. 27), soweit die Beseitigung nicht - dies hätte in diesem Fall in Betracht gezogen werden können - ohne einen (wesentlichen) Eingriff in die Substanz erfolgen kann (vgl. Senatsbeschl. v. 19.5.2010 - 1 ME 81/10 -, NdsVBl. 2010, 302 = BRS 76 Nr. 141 = juris Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 19.05.2010 - 1 ME 81/10

    Anordnung des Sofortvollzugs für die Beseitigunganordnung gegenüber

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.05.2020 - 1 LA 150/18
    Eine derartige Beseitigungsanordnung setzt mit Blick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit grundsätzlich die formelle und materielle Baurechtswidrigkeit der Anlage voraus (vgl. nur Senatsurt. v. 21.1.2000 - 1 L 4202/99 -, NdsVBl. 2000, 142 = BRS 63 Nr. 120 = juris Rn. 27), soweit die Beseitigung nicht - dies hätte in diesem Fall in Betracht gezogen werden können - ohne einen (wesentlichen) Eingriff in die Substanz erfolgen kann (vgl. Senatsbeschl. v. 19.5.2010 - 1 ME 81/10 -, NdsVBl. 2010, 302 = BRS 76 Nr. 141 = juris Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 09.05.2014 - 9 LA 147/12

    Wirksamkeit einer Ausfertigung eines unbeschränkt genehmigten Bebauungsplans vor

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.05.2020 - 1 LA 150/18
    Sein Ergebnis, dass eine Ausfertigung dem Verfahren bei der höheren Verwaltungsbehörde vorangehen darf, entspricht der - soweit ersichtlich - einhelligen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte in Niedersachsen (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 9.5.2014 - 9 LA 147/12 -, NdsVBl. 2014, 316 = juris Rn. 8 ff.; VG Hannover, Urt. v. 17.11.2011 - 12 A 1397/11 -, juris Rn. 63 ff.) und auch der vom Senat in der Vergangenheit angedeuteten Tendenz (vgl. Senatsurt. v. 25.7.1988 - 1 C 33/86 -, juris Rn. 35).
  • VG Hannover, 17.11.2011 - 12 A 1397/11

    Zur zeitlichen Reihenfolge der Ausfertigung und Genehmigung eines Bebauungsplans

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.05.2020 - 1 LA 150/18
    Sein Ergebnis, dass eine Ausfertigung dem Verfahren bei der höheren Verwaltungsbehörde vorangehen darf, entspricht der - soweit ersichtlich - einhelligen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte in Niedersachsen (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 9.5.2014 - 9 LA 147/12 -, NdsVBl. 2014, 316 = juris Rn. 8 ff.; VG Hannover, Urt. v. 17.11.2011 - 12 A 1397/11 -, juris Rn. 63 ff.) und auch der vom Senat in der Vergangenheit angedeuteten Tendenz (vgl. Senatsurt. v. 25.7.1988 - 1 C 33/86 -, juris Rn. 35).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.07.1988 - 1 C 33/86
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.05.2020 - 1 LA 150/18
    Sein Ergebnis, dass eine Ausfertigung dem Verfahren bei der höheren Verwaltungsbehörde vorangehen darf, entspricht der - soweit ersichtlich - einhelligen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte in Niedersachsen (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 9.5.2014 - 9 LA 147/12 -, NdsVBl. 2014, 316 = juris Rn. 8 ff.; VG Hannover, Urt. v. 17.11.2011 - 12 A 1397/11 -, juris Rn. 63 ff.) und auch der vom Senat in der Vergangenheit angedeuteten Tendenz (vgl. Senatsurt. v. 25.7.1988 - 1 C 33/86 -, juris Rn. 35).
  • OVG Niedersachsen, 30.12.2021 - 1 LA 91/20

    Beseitigungsanordnung für ein ehemaliges Schleusenwärterwohnhaus im Außenbereich,

    Eine derartige Beseitigungsanordnung setzt mit Blick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit grundsätzlich die formelle und materielle Baurechtswidrigkeit der Anlage voraus, soweit die Beseitigung nicht ohne einen (wesentlichen) Eingriff in die Substanz erfolgen kann (stRspr., vgl. nur Senatsbeschl. 18.5.2020 - 1 LA 150/18 -, juris Rn. 6 m.w.N.).

    Ein "Für und Wider" braucht deswegen nur dann abgewogen zu werden, wenn der Fall so geartet ist, dass ganz bestimmte konkrete Anhaltspunkte für die Angemessenheit einer Ausnahme vorliegen (vgl. Senatsbeschl. v. 11.5.2015 - 1 ME 31/15 -, NdsVBl. 2015, 304 = BRS 83 Nr. 101 = juris Rn. 15; Beschl. v. 18.5.2020 - 1 LA 150/18 -, juris Rn. 16).

  • OVG Niedersachsen, 17.12.2021 - 1 LA 91/20

    Außenbereich; Beseitigungsanordnung; Bestandsschutz; Ermessen; Kulturlandschaft

    Eine derartige Beseitigungsanordnung setzt mit Blick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit grundsätzlich die formelle und materielle Baurechtswidrigkeit der Anlage voraus, soweit die Beseitigung nicht ohne einen (wesentlichen) Eingriff in die Substanz erfolgen kann (stRspr., vgl. nur Senatsbeschl. 18.5.2020 - 1 LA 150/18 -, juris Rn. 6 m.w.N.).

    Ein "Für und Wider" braucht deswegen nur dann abgewogen zu werden, wenn der Fall so geartet ist, dass ganz bestimmte konkrete Anhaltspunkte für die Angemessenheit einer Ausnahme vorliegen (vgl. Senatsbeschl. v. 11.5.2015 - 1 ME 31/15 -, NdsVBl. 2015, 304 = BRS 83 Nr. 101 = juris Rn. 15; Beschl. v. 18.5.2020 - 1 LA 150/18 -, juris Rn. 16).

  • OVG Niedersachsen, 01.09.2022 - 1 LB 13/21

    Bauanzeige; Bauanzeigeverfahren; Baugenehmigung; Bestimmtheit; Bestimmtheit,

    Ein "Für und Wider" braucht deswegen nur dann abgewogen zu werden, wenn der Fall so geartet ist, dass ganz bestimmte konkrete Anhaltspunkte für die Angemessenheit einer Ausnahme vorliegen (vgl. Senatsbeschl. v. 11.5.2015 - 1 ME 31/15 -, NdsVBl. 2015, 304 = BRS 83 Nr. 101 = juris Rn. 15; Beschl. v. 18.5.2020 - 1 LA 150/18 -, juris Rn. 16).
  • OVG Niedersachsen, 14.07.2021 - 1 LB 73/20

    Einfriedung; Grünfläche; Grünfläche, private; heimisch; Mauer; Pflanzbindung;

    Eine derartige Beseitigungsanordnung setzt mit Blick auf den mit der Beseitigung verbundenen Substanzverlust und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit grundsätzlich die materielle Baurechtswidrigkeit der Anlage voraus (vgl. Senatsurt. v. 21.1.2000 - 1 L 4202/99 -, NdsVBl. 2000, 142 = BRS 63 Nr. 120 = juris Rn. 27; Senatsbeschl. v. 18.5.2020 - 1 LA 150/18 -, juris Rn. 6).

    Ein "Für und Wider" braucht deswegen nur dann abgewogen zu werden, wenn der Fall so geartet ist, dass ganz bestimmte konkrete Anhaltspunkte für die Angemessenheit einer Ausnahme vorliegen (vgl. Senatsbeschl. v. 11.5.2015 - 1 ME 31/15 -, NdsVBl. 2015, 304 = BRS 83 Nr. 101 = juris Rn. 15; v. 18.5.2020 - 1 LA 150/18 -, juris Rn. 16).

  • OVG Niedersachsen, 18.09.2020 - 1 ME 22/20

    Annahmestelle; Begründung des Vollzugsinteresses; Ermessen; Geldspielautomat;

    Ein "Für und Wider" braucht daher nur dann abgewogen zu werden, wenn der Fall so geartet ist, dass ganz bestimmte konkrete Anhaltspunkte für die Angemessenheit einer Ausnahme vorliegen (vgl. Senatsbeschl. v. 11.5.2015 - 1 ME 31/15 -, NdsVBl. 2015, 304 = BRS 83 Nr. 101 = juris Rn. 15 m.w.N.; v. 18.5.2020 - 1 LA 150/18 -, juris Rn. 16).
  • VG Hannover, 20.07.2022 - 4 B 3866/21

    Baugrenze; bauliche Anlage; Beseitigungsanordnung; Lagerplatz;

    Zwar setzt eine nach § 79 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 NBauO erlassene Beseitigungsanordnung neben der formellen Baurechtswidrigkeit der Anlage die grundsätzlich auch zu bejahende materielle Baurechtswidrigkeit dann nicht voraus, soweit die Beseitigung ohne einen (wesentlichen) Eingriff in die Substanz erfolgen kann (siehe OVG Lüneburg, Beschl. v. 18.05.2020 - 1 LA 150/18 -, Rn. 6 m. w. N., juris).
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